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Tarifliche Sozialkassen, Zusatzversorgungskassen, Urlaubskassen

Im Bereich der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz gibt es für die nachfolgend aufgeführten Handwerke eine Zusatzversorgungs-, Urlaubs- bzw. Sozialkasse.

Wenn Sie in einem der aufgeführten Handwerke tätig sind, sind Sie verpflichtet Ihre Arbeitnehmer bei der jeweiligen Sozialkasse anzumelden.

 

Tarifliche Sozialkassen gibt es für folgende Handwerke:

  • Bauhauptgewerbe
  • Betonsteinhandwerk
  • Dachdeckerhandwerk
  • Gerüstbauhandwerk
  • Maler- und Lackiererhandwerk
  • Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

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