Tarifliche Sozialkassen, Zusatzversorgungskassen, Urlaubskassen
Im Bereich der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz gibt es für die nachfolgend aufgeführten Handwerke eine Zusatzversorgungs-, Urlaubs- bzw. Sozialkasse.
Wenn Sie in einem der aufgeführten Handwerke tätig sind, sind Sie verpflichtet Ihre Arbeitnehmer bei der jeweiligen Sozialkasse anzumelden.
Tarifliche Sozialkassen gibt es für folgende Handwerke:
- Bauhauptgewerbe
- Betonsteinhandwerk
- Dachdeckerhandwerk
- Gerüstbauhandwerk
- Maler- und Lackiererhandwerk
- Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
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