Wir haben für Sie die Hitliste der fünf meist gelesenen Meldungen der zweiten Jahreshälfte zusammengestellt. Diese Beiträge haben die Leser des InfoStream der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz am häufigsten angeklickt:
Platz 1: Ausgabe 35/2011
Übersicht: Gewährleistungspflichten
Gewährleistungsfristen regeln beispielsweise, wie lange ein Handwerker für seine mangelfreie Arbeit haftet. Ein Käufer kann Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn eine Sache in diesem Zeitraum mangelhaft ist. Eine Übersicht über Gewährleistungsfristen im Werkvertrags- und Kaufrecht nach neuem Schuldrecht bietet die Handwerkskammer Wiesbaden auf ihrer Internetseite an.
Platz 2: Ausgabe 50/2011
Recht: Was sich 2012 alles geändert hat
Das neue Jahr bringt viele gesetzliche Neuregelungen mit sich. Ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbständige, Arbeitslose oder Rentner - alle von ihnen sind von den Gesetzesänderungen betroffen. Wir haben für Sie eine Übersicht mit den wichtigsten Neuerungen zusammengestellt:
Im Allgemeinen: deutsche-handwerks-zeitung.de
Speziell im Arbeits- und Sozialrecht: deutsche-handwerks-zeitung.de
Platz 3: Ausgabe 38/2011
Steuervereinfachungen: Was ab 2012 kommt
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf Steuervereinfachungen geeinigt. Die Maßnahmen sollen die Steuerzahler von 2012 an um mehr als eine halbe Milliarde Euro entlasten. Lesen Sie auf der Internetseite der Deutschen Handwerks Zeitung, was die neuen Regelungen im Einzelnen bringen.
Platz 4: Ausgabe 40/2011
Lohnsteuer 2012: Das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen
Ab 1. Januar 2012 gibt es die Papierlohnsteuerkarte definitiv nicht mehr. Bereits im Jahr 2011 erhielten Arbeitnehmer keine Papierlohnsteuerkarte mehr, weil die Karte 2010 ihre Gültigkeit behielt. In den nächsten Wochen bekommen Arbeitnehmer dennoch Post vom Finanzamt. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu wissen müssen, lesen Sie auf der Internetseite der Deutschen Handwerks Zeitung.
Platz 5: Ausgabe 31/2011
Steuerliche Betriebsprüfung: Verhaltensknigge für Betriebsinhaber – Teil 1
Kündigt sich bei einem Handwerksbetrieb ein Betriebsprüfer des Finanzamts an, hat der Inhaber zahlreiche Pflichten zu beachten. Er hat aber auch Rechte und kann diese zu seinen Gunsten ausspielen. In Teil 1 unserer Serie zur steuerlichen Betriebsprüfung erläutern wir, welche Vorgehensweise sich in Phase 1 einer Betriebsprüfung – der Vorbereitungsphase – empfiehlt. Lesen Sie mehr zu diesem Thema auf der Internetseite der Deutschen Handwerks Zeitung.