EG-Richtlinien, CE-Kennzeichnung
Aufgabe der Europäischen Gemeinschaft ist die Errichtung eines gemeinsamen Marktes und schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten. Tätigkeiten der Gemeinschaft sind dabei: die Abschaffung von Zöllen und anderen Beschränkungen, die Beseitigung von Hindernissen für den Freien Verkehr und die Angleichung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften. Am 01.01.1993 wurde der EG-Binnenmarkt formal eröffnet. Die Voraussetzung zur Verwirklichung des EG-Binnenmarktes ist der Abbau von Handelshemmnissen. Dafür werden sogenannte EG-Richtlinien erlassen, in denen die Anforderungen festgelegt sind, denen Produkte im freien Warenverkehr der Europäischen Union (EU) entsprechen müssen.
Basisauskünfte zu diesen EG-Richtlinien und der damit oft verbundenen CE-Kennzeichnung bekommen Sie vom Technischen Berater Johann Eichenseer der Handwerkskammer.
Ansprechpartner

Johann Eichenseer
Überfachlich-Technischer-Berater, Bezirk Niederbayern
Tel. 09431 885-321
Fax 09431 885-302
johann.eichenseer@hwkno.deE-Mail
johann.eichenseer@hwkno.de
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