Bildungsprämie - Prämiengutschein
Berufliche Weiterbildung wird mit 50 Prozent und maximal 500 Euro gefördert
Vorteile
Mit der Bildungsprämie werden Interessenten gefördert, die bei anderen Förderprogrammen nicht berücksichtigt werden können. Insbesondere Erwerbstätige und Berufsrückkehrer werden hier berücksichtigt.
Die Bildungsprämie ist für Vollzeitkurse und berufsbegleitend, oder in ganz oder teilweise blended-learning (e-learning) möglich.
Im Gegensatz zu anderen Fördermöglichkeiten ist keine Mindestkursdauer erforderlich.
Die Kosten abzüglich des Prämiengutscheins können vom Arbeitgeber ganz oder teilweise übernommen werden. In diesem Fall kann der Arbeitgeber als Rechnungsempfänger die Kosten steuerlich geltend machen. Auf dem Überweisungsbeleg muss lediglich die Person genannt sein, die im Prämiengutschein eingetragen ist. Die Förderung ist einmal im Kalenderjahr möglich.
Voraussetzungen
- Das zu versteuernde Einkommen darf 20 000 Euro bei Alleinstehenden und 40 000 Euro bei Verheirateten nicht übersteigen
- Der Prämiengutschein richtet sich nur an Interessenten, die keine andere Förderung beantragen können
- Leistungsempfänger der Agentur für Arbeit oder der ARGE (Bildungsgutscheine) können die Prämie nicht beanspruchen
- Einzelunterricht, Inhouse-Schulungen, Infoveranstaltungen, Fachtagungen und Kongresse sind ausgeschlossen
Antrag
Zu den individuellen Fördermöglichkeiten und unserem Kursangebot beraten wir Sie gerne. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Antrag, nennen Ihnen Beratungsstellen, händigen Ihnen die notwendigen Unterlagen aus und senden Ihnen die Kursbeschreibungen mit Kosten- und Terminangabe zu. Sprechen Sie uns bitte an!
Unsere Ansprechpartner finden Sie bei den jeweiligen Kursen.
Für Sie wichtig zu wissen: Der Prämiengutschein muss vor der verbindlichen Kursanmeldung ausgestellt werden. Weitere Infos unter www.bildungspraemie.info und „Häufig gestellte Fragen – FAQs“.
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