Ausländische Abschlüsse
Anerkennung im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise
Seit 1. April 2012 ist ein neues Verfahren zur Anerkennung ausländischer Ausbildungsnachweise in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, dass in einem schlanken, zügigen Verfahren Entscheidungen über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen getroffen werden. Damit möchte man Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen, das Qualifikationspotenzial hier lebender Menschen besser nutzen, eine qualifikationsadäquate Beschäftigung erreichen und die Integration in die Arbeitswelt und Gesellschaft fördern.
Das Anerkennungsgesetz schafft erstmalig einen allgemeinen Rechtsanspruch auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder Herkunft des Antragstellers.
Antragsberechtigt ist, wer im Ausland einen Ausbildungsnachweis erworben hat. Das bedeutet, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung nachzuweisen ist. Der Antrag muss persönlich vom Antragsteller gestellt werden. Mit dem Antrag müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache
- Original oder beglaubigte Kopie eines Identitätsnachweises (Ausweis oder Pass)
- Im Ausland erworbener Ausbildungsnachweis im Original oder als beglaubigte Kopie
- Soweit erforderlich: Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen mit deutscher Übersetzung
- Soweit erforderlich: Nachweise über sonstige Befähigungsnachweise mit deutscher Übersetzung
- Erklärung, dass bisher kein Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gestellt wurde
- Außerdem wären Informationen zu Inhalt und Dauer der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation für den Gleichwertigkeitsvergleich sehr hilfreich.
Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz ist dann zuständige Stelle, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Kammerbezirk Niederbayern-Oberpfalz haben oder künftig dort arbeiten möchten.
Weitere Informationen erhalten Sie in den folgenden Internetportalen:
www.anerkennung-in-deutschland.de
Unterstützung für die Gleichstellung Ihrer ausländischen Berufsqualifikationen erhalten Sie bei Verena Weindler.
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Gleichgestellte Berufsbildungsabschlüsse
Auf dem Gebiet der beruflichen Bildung bestehen auf der Basis bilateraler Abkommen zwischen Deutschland und Österreich gemeinsame Erklärungen über die Vergleichbarkeit von Abschlüssen in den jeweiligen Berufsbildungssystemen.
Unter folgenden Links erhalten Sie hilfreiche Unterlagen und Informationen für Ihre Anerkennung im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise:
- Liste der gleichgestellten Berufsbildungsabschlüsse Österreich-Deutschland
- Flyer zur Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse (PDF, 1,45 MB)
- Merkblatt zur Anerkennung (PDF, 110 kB)
- Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung (PDF, 108 kB)
Spätaussiedler
Für Spätaussiedler besteht die Möglichkeit, für ihre beruflichen Prüfungszeugnisse eine Gleichstellung nach dem Bundesvertriebenengesetz zu erhalten. Für die Anerkennung und Gleichstellung im Herkunftsland erworbener Berufsabschlüsse oder Befähigungsnachweise hilft Ihnen Doris Werthmann gerne weiter.
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