Organe und Funktionsträger
Vollversammlung und Vorstand sind die Entscheidungsgremien der Handwerkskammer. Das oberste Entscheidungsorgan ist die Vollversammlung deren Aufgaben in der Handwerksordnung im Einzelnen aufgezählt sind.
Der Vorstand ist für die Verwaltung der Handwerkskammer verantwortlich. Diese Aufgabe ist vom Vorstand auf den Hauptgeschäftsführer übertragen, der in gegliederte Verantwortung im Rahmen des Geschäftsverteilungsplanes diese Aufgabe erfüllt.
Die Präsidenten und der Hauptgeschäftsführer vertreten die Kammer nach außen.
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