Wie werde ich Mitglied?
Vom Gesetzgeber haben die Kammern folgende Aufgabe übertragen bekommen: die Handwerks- und Lehrlingsrollen zu führen, die Berufsausbildung zu regeln, Prüfungsordnungen zu erlassen, Prüfungsausschüsse zu bilden, Sachverständige zu bestellen und zu vereidigen, die Interessen des Handwerks zu vertreten und das Handwerk zu fördern.
Nur der Zusammenschluss aller im Handwerk Tätigen ermöglicht eine effiziente und wirtschaftliche Interessenvertretung. Der Zerfall der Gemeinschaft in Einzelinteressen führt zur einseitigen Durchsetzung von Vorteilen der wirtschaftlich Stärkeren und verursacht weitaus höhere Kosten. Zudem bleiben die berechtigen Interessen einer geschlossenen Wirtschaftsgruppe auf der Strecke. Die Interessenvertretung im Handwerk erfolgt branchenübergreifend und bezogen auf den gesamten Standort Deutschland.
Nur wer in der Handwerksrolle, im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder der handwerksähnlichen Gewerbe eingetragen ist, darf das Handwerk ausüben.
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